Änderungen in der automatisierten Fernleihe und Benutzerfernleihe

Folgende Änderungen in der automatisierten Fernleihe und Benutzerfernleihe sind auf Empfehlung der AG Fernleihe seit heute im Einsatz:

1. In der automatisierten Fernleihe führt ein mehr als zweimaliges Vorkommen eines negativen Bestellausgangs mit Ablehnungsgrund „verliehen“, „LSEntliehen“, „nicht verleihbar“ oder „LSNichtLeihbar“ in der Bestellhistorie nicht mehr dazu, dass die Bestellung nicht per Programm weiterverarbeitet wird.

2. Im Bestellformular der Benutzerfernleihe wurde die Formulierung „Lieferung spätestens bis zum“ ersetzt durch die Formulierung „Eine Lieferung ist nicht mehr gewünscht nach dem“.

3. Im Bestellformular der Benutzerfernleihe für Buchbestellungen sind die Hinweise auf eine kostenpflichtige Kopie, die statt eines nicht verleihbaren Originals geliefert wird, entfernt worden.
Kostenpflichtige Kopien von Kleinschriften über 40 Seiten dürfen nur noch nach Rückfrage beim Benutzer geliefert werden.
Kopienersatzlieferungen sollten bei den nehmenden Bibliotheken wie Buchlieferungen behandelt werden und gegebenenfalls sollte auf die Erhebung der Kostenpauschale vom Benutzer verzichtet werden.

Die Umsetzung dieser Empfehlungen hat leider etwas gedauert, da die Bibliotheksdirektoren zustimmen sollten.

2 Gedanken zu „Änderungen in der automatisierten Fernleihe und Benutzerfernleihe“

  1. hallo,
    wie kann punkt 3 in die praxis umgesetzt werden (Kopienersatzlieferungen sollten bei den nehmenden Bibliotheken wie Buchlieferungen behandelt werden und gegebenenfalls sollte auf die Erhebung der Kostenpauschale vom Benutzer verzichtet werden)?
    ub erlangen

  2. Liebe KollegInnen,
    soweit ich diesen Punkt verstanden habe, soll man ja jetzt, bevor man statt eines Buchs eine Kopie schickt, immer erst bei der nehmenden Bibliothek wegen der Kostenübernahme zurückfragen. Wenn man allerdings ohne Rückfrage eine Kopie schicken möchte, sollen dafür keine Kosten erhoben werden, auch wenn es mehr als 40 Seiten sind. Die nehmende Bibliothek behandelt diese (eigentlich kostenpflichtigen) Kopien dann wie ein Buch, soll heißen: sie gibt sie an den Benutzer unberechnet aus. In der Verrechnungsdatenbank darf für diese Bestellung kein Betrag verbucht werden.
    Schöne Grüße, Utta Materny, 739

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