Änderungen in der Kopienfernleihe

Heute wurde eine neue Programmversion für die Kopienfernleihe mit folgenden Änderungen eingesetzt:

1. Nicht kommerzieller Zweck: Checkbox für die Bestätigung der nicht kommerziellen Nutzung („Ich versichere, dass ich die bestellten Kopien nicht zu kommerziellen Zwecken verwende.“ bzw. „Der Benutzer hat versichert, dass die bestellten Kopien nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.“).

2. 10-Prozent-Hinweis bei der Umfangsangabe bei Kopien aus Monographien („Bitte beachten Sie, dass bei urheberrechtlich geschützten Werken nur 10 Prozent des Werkes geliefert werden dürfen.“).

3. Bibliotheken von privatwirtschaftlichen Trägern können keine Kopienbestellungen erzeugen.

4. Statistik: Auswertung von Direktlieferungen.

5. Benutzerkopienkonto: Auswertung von Direktlieferungen („Die Kopie wurde an Sie ausgeliefert. Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mails.“).

6.1. Neuer Textbaustein („Kopien (PFL) :: Automatisierte Benachrichtigung des Benutzers in der Kopienfernleihe (Direktlieferung)“):
„Ihre Bestellung wird hiermit ausgeliefert.

Hinweis: Das PDF darf nur zu nicht kommerziellen Zwecken genutzt werden.
Eine Nutzung ist dann nicht kommerziell, wenn sie zu privaten Zwecken und nicht mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbszwecken dient.

Daten zur Bestellung:

{BiblioDaten_BitteNichtLoeschen}“

6.2. Neuer Textbaustein („Ablehnungsgründe :: Aktive Kopienfernleihe“):
„Kopienlieferungen, die mehr als 10 % des Werkes umfassen, sind urheberrechtlich nicht erlaubt. Das komplette Werk ist nicht entleihbar.“

7. E-Books-Administration: Neues Feld „Direktlieferung erlaubt“. Belegung per Programm, wenn das ganze E-Book fernleihbar ist.

8. Menüpunkt Konfiguration: Konfiguration für Gebühren, E-Mail an nehmende Bibliothek, kleine Kasse bei Direktlieferung. Bei kleiner Kasse kann optional auf Wunsch die ZFLS-Bestellnummer im Lokalsystem mit verbucht werden – wenden Sie sich hierfür bitte an den Administrator.

Am 1.3. wird eine weitere Version mit deaktivierter Verrechnungsdatenbank und bis auf Weiteres wegen noch nicht abgeschlossener Verhandlungen mit der VG Wort deaktivierter Direktlieferung zum Einsatz kommen.

Bibliotheksspezifische Anpassungen sind ab 1.3. bei Bedarf möglich.

PS: Seit Ende letzten Jahres gibt es unter Infos / Werkzeuge ein Programm für das Zuschneiden eines PDFs. Hier können Sie ein PDF auf die gewünschten Seiten reduzieren und optional eine Seite mit einem Kommentar einfügen.

5 Gedanken zu „Änderungen in der Kopienfernleihe“

  1. Erste bibliotheksspezifische Anpassung: E-Mail an nehmende Bibliothek bei Auslieferung, wenn Benutzernummer einen bestimmten Aufbau hat (Schutzgebühr nur von sog. Stadtbenutzern bei 703).

  2. Um urheberrechtsfreies Material mit Hilfe der Lebensdaten eines Verfassers leichter erkennen zu können, wird im Vollformat eines Titels ein Link auf die GND angezeigt, falls eine GND-Nummer vorliegt. Die direkte Anzeige der Lebensdaten ist momentan nicht möglich, da nicht alle Verbunddatenbanken über die derzeit verwendete Schnittstelle Lebensdaten mitliefern.
    Die Anzeige der Lebensdaten auf dem Bestellzettel wäre evtl. irreführend, da sich diese Daten ggf. nicht auf den Autor des Aufsatzes beziehen. Außerdem wäre hierfür eine Erweiterung des Datenmodells erforderlich.

    [Verbesserungsvorschlag von 703]

  3. Checkbox für die Bestätigung der nicht kommerziellen Nutzung jetzt auch bei Nachsignierung, falls beim vorherigen Bestellversuch eine Monographie bestellt worden war.

    [Verbesserungsvorschlag von 29]

  4. Aufgrund von Rückfragen noch einmal die Information, wann der Hinweis auf Kosten in der Bestellmaske der Benutzer-Kopienfernleihe erscheint:
    1. Standard: Kein Hinweis auf Kosten.
    2. Wird in der ZFLS-Administration im Menüpunkt Konfiguration unter „Kopienfernleihe: Direktlieferung an Benutzer“ „1,50 Euro Schutzgebühr“ angeklickt, erscheint der Kostenhinweis „Kosten: Auslagenpauschale 1,50 Euro.“.
    3. Falls Punkt 2 nicht zutrifft, kann durch den Administrator für Bibliotheken, die eine entsprechende Konfiguration wünschen, folgender Hinweis integriert werden: „Für die Kopie fällt eine Schutzgebühr von 1,50 Euro an. Diese Gebühr entfällt, wenn laut UrhWissG eine Direktlieferung an den Benutzer gestattet ist.“.

Kommentare sind geschlossen.