Liebe Kollegen,
wir (355 PFL) haben immer wieder und zunehmend Probleme mit Benutzern, die am Schalter erfahren, dass sie ein bestimmtes Fernleihbuch nicht nach Hause entleihen können.
Bei „verdächtigen“ Bestellungen, die von uns nachsigniert werden, fragen wir vor der Weitergabe der Bestellung ohnehin nochmal beim Benutzer nach:
Bsp.:
Bei Ihrer Bestellung handelt es sich um einen Titel, der vor 1850 erschienen ist. Erfahrungsgemäß gehen diese Bücher in vielen Fällen nur mit „Kopierverbot (!)“ und zur ausschliesslichen Benutzung im Handschriften-Lesesaal in die Fernleihe. Wollen Sie Ihre Bestellung unter diesen Umständen aufrecht erhalten oder sollen wir ein Digitalisierungsangebot einholen? Bitte unbedingt Kostenlimit angeben! (Minimum: 10 Euro)
Aber oft ist eben nicht vorher sichtbar, dass ein Buch „nur für den Lesesaal“ kommen wird.
Unsere automatische Email, die bei der Eingangsverbuchung an den Benutzer geht, warnt ihn nicht vor:
Das von Ihnen über Fernleihe angeforderte Medium ist eingetroffen und liegt für Sie zwei Wochen bzw. 10 Arbeitstage zur Abholung bereit. Wie gehen die bayerischen Kollegen mit diesem Problem um? Wir sind für jeden Tipp dankbar. Viele Grüße aus 355 Beate Lerch
Liebe Beate, liebe KollegInnen,
unsere (150) automatische E-Mail informiert den Benutzer:
Das/Die von Ihnen ueber Fernleihe angeforderte(n) Medium/Medien ist/sind eingetroffen und liegt/liegen 10 Oeffnungstage fuer Sie bereit.
Bitte beachten Sie den jeweiligen Ausgabeort (Ausleihe nach Hause/Lesesaalausleihe)!
In den E-Mails ist am Ende eines jeden bestellten Fernleihtitels bei uns automatisch der jeweilige Ausgabeort genannt. Das funktioniert natürlich nur, wenn gleich bei der PFL-Eingangsverbuchung der korrekte Ausgabeort eingestellt wird.
Viele Grüße aus 150
G. Robold
Liebe Frau Lerch,
wir machen es genauso wie die Kollegen in 150 und hatten damit eigentlich noch nie Probleme. Eine vorherige Rückfrage machen wir nicht.
Viele Grüße aus 384
Henriette Pilz