Im Vorgriff auf die Umsetzung des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) zum 1.3.2018 in Bayern gibt es jetzt die Möglichkeit, sich eine E-Mail zusenden zu lassen, wenn per Programm ein Eintrag in die Verrechnungsdatenbank vorgenommen wird. Dies ist in folgenden Fällen vorgesehen:
1. BCS-2-Schnittstelle
2. MyBib-Schnittstelle
3. Upload über ZFLS-Administration (Bibliotheken ohne BCS2, E-Journals, E-Books)
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Verbundzentrale (fl@bib-bvb.de).
[Verbesserungsvorschlag von 703]
Zusätzlich kann man sich eine E-Mail zusenden lassen, wenn für bestimmte Benutzer – identifizierbar z.B. über Teile der Benutzernummer oder die Benutzergruppe – eine Kopie ausgeliefert wird oder eine Bestellung im Rahmen der Benutzerfernleihe generiert wird.
[Verbesserungsvorschlag von 703]